Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 122-IV-21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,22564
VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 122-IV-21 (https://dejure.org/2022,22564)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18.08.2022 - 122-IV-21 (https://dejure.org/2022,22564)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18. August 2022 - 122-IV-21 (https://dejure.org/2022,22564)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,22564) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte

  • VerfGH Sachsen
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 63-IV-21
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 122-IV-21
    Auch wenn die schriftlichen Entscheidungsgründe zu einem bestimmten Vortrag nichts enthalten, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass das Gericht dieses Vorbringen pflichtgemäß zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung berücksichtigt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 63-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV-10).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 63-IV-21; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15).

  • VerfGH Sachsen, 10.11.2021 - 89-IV-21
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 122-IV-21
    Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. März 2022 - Vf. 79-IV-21; Beschluss vom 10. November 2021 - Vf. 89-IV-21 [HS]; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10).

    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. November 2021 - Vf. 89-IV-21 [HS]; Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 51-IV-08; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 92-IV-19

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 122-IV-21
    Auch wenn die schriftlichen Entscheidungsgründe zu einem bestimmten Vortrag nichts enthalten, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass das Gericht dieses Vorbringen pflichtgemäß zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung berücksichtigt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 63-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 6-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 122-IV-21
    Auch wenn die schriftlichen Entscheidungsgründe zu einem bestimmten Vortrag nichts enthalten, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass das Gericht dieses Vorbringen pflichtgemäß zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung berücksichtigt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 63-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV-10).
  • BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11

    Zum Grundsatz der Verfahrensöffentlichkeit - hier: Verbot des Tragens von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 122-IV-21
    Ungeachtet dessen, dass der Beschwerdeführer bereits nicht vorgetragen hat, dass andere Personen am Zutritt gehindert worden seien, wird der öffentliche Charakter einer Verhandlung nicht schon dadurch berührt, dass sich mögliche Zuschauer etwa bestimmten Identitätsüberprüfungen und möglichen Sicherheitsüberprüfungen unterziehen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2012 - 2 BvR 2405/11 - juris Rn. 38).
  • BVerfG, 28.04.2021 - 2 BvR 1451/18

    Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 122-IV-21
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. November 2021 - Vf. 55-IV-21; Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20 - juris Rn. 30; Beschluss vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 122-IV-21
    Auch genügt grundsätzlich die Verschaffung rechtlichen Gehörs durch einen Rechtsanwalt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 1989, BVerfGE 81, 123 [126]; Degenhart in: Sachs, GG, 9. Aufl., Art. 103 Rn. 23), sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalles die persönliche Äußerung eines Beteiligten erforderlich erscheinen lassen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 31. August 2000 - 3 Bf 264/00 - juris Rn. 3 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 1990 - 2 B 106/90 - juris Rn. 2).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Begründung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 122-IV-21
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 122-IV-21
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. November 2021 - Vf. 55-IV-21; Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20 - juris Rn. 30; Beschluss vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 122-IV-21
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.05.2021 - 2 BvR 1176/20

    Nichtannahme einer nicht hinreichend substantiierten Verfassungsbeschwerde in

  • BVerwG, 14.12.1990 - 2 B 106.90

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch

  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 17-IV-15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine

  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 10-IV-16
  • BVerfG, 29.09.2011 - 1 BvR 2377/11

    Anordnung eines Gerichtspräsidenten über Modalitäten der verfahrensbezogenen

  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 162-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 222-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 84-IV-18

    Fürunwirksamerklären eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über die

  • VerfGH Sachsen, 10.11.2021 - 55-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 45-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 24.03.2011 - 90-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 88-IV-21

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein Bußgeldverfahren wegen einer

  • VerfGH Sachsen, 24.03.2022 - 79-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 51-IV-08
  • OVG Hamburg, 31.08.2000 - 3 Bf 264/00

    Wahrung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs trotz fehlender Möglichkeit der

  • VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 27-IV-22

    Erfordernis einer substantiierten Darlegung einer Grundrechtsverletzung i.R.e.

    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 122-IV-21; Beschluss vom 10. November 2021 - Vf. 89-IV-21 [HS]; Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 51-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 44-IV-22
    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 27-IV-22; Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 122-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 121-IV-19; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 91-IV-10; Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 51-IV-08; st. Rspr.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht